Aufgaben der Wasserwacht

 

Die Hauptaufgabe der Wasserwacht ist die Bekämpfung des Ertrinkungstodes und die Durchführung der damit verbundenen vorbeugenden Maßnahmen.

Neben dieser Hauptaufgabe hat die Wasserwacht noch weitere Aufgaben. Eine davon ist die Durchführung des Wasserrettungsdienstes, sowie die Aus- und Fortbildung von geeigneten Einsatzkräften und Mitgliedern. Besonders wichtig ist die Verbreitung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Schwimmens und Rettungsschwimmens in der Bevölkerung, insbesondere bei der Jugend, in Schulen und Verbänden. Für den Katastrophenfall ist die Aufstellung, Ausbildung und Ausrüstung besonderer Einheiten wichtig. In Verbindung mit dem Wasserrettungsdienst zählt auch die Mitwirkung bei der Erhöhung der Sicherheit auf, an und in Gewässern (einschließlich Wasserstraßen) und in öffentlichen Bädern zu den weiteren Aufgaben der Wasserwacht. Zusätzliche Aufgaben sind die Suche und Bergung von Ertrunkenen und die Mitwirkung beim Natur- und Gewässerschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Besondere Bedeutung, insbesondere in der Kinderausbildung, kommt den Baderegeln zu. Mitglieder im Fachdienst „Wasserrettungsdienst“ der Wasserwacht müssen regelmäßig das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber und einen Erste-Hilfe-Kurs wiederholen.

Im Jahre 2001 nahm die Wasserwacht 31.470 Frühschwimmer-Abzeichen, 44.541 Schwimmabzeichen (DJSA und DSA) sowie 15.352 Rettungsschwimmabzeichen ab.

Im Rahmen des Wasserrettungsdienstes wurden 2001 für Schwimmer 1.688, für Surfer 302 und für Bootsbesatzungen 1.052 Hilfeleistungen durchgeführt. Ebenfalls wurden 81 Wiederbelebungen durchgeführt, davon aber nur 42 mit Erfolg. 896 Mal wurde der Rettungsdienst angefordert.